Gesetzesänderung des Produktsicherheitsgesetzes
Aufgrund des neuen Produktsicherheitsgesetzes, das am 1.12.2011 in Kraft getreten ist, müssen alle auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellten Verbraucherprodukte mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers bzw. des EWR-Importeurs gekennzeichnet sein. Der Verstoß gegen diese Vorgabe wird seit 1.12.2011 mit Bußgeldern bis zu 10.000 EUR sanktioniert. Wir sind deshalb verpflichtet, auf sämtlichen Produkte Namen und zustellungsfähige Kontaktanschrift des Herstellers bzw. eines Inverkehrbringers anzubringen. Dies wird meist in Form von kleinen ablösbaren Aufklebern auf der Rückseite oder an diskreter Stelle geschehen ohne die Werbefläche zu beeinflussen.
In vielen Fällen wird es auch ohne größere Probleme möglich sein ihre Adresse als Inverkehrbringer des Produkts anzugeben, dazu wird gegen einen geringen Aufpreis der Aufkleber mit der Herstelleradresse gegen ihren getauscht.
Bereits verschiffte Ware aus laufenden Aufträgen sowie schon eingeführte Importe oder Ware sind bereits in Verkehr gebracht und unterliegt nach unserer Rechtsaufassung (ohne Gewähr) nicht dem neu in Kraft getretenen Gesetz, so dass für diese die bis dahin gültigen Kennzeichnungsvorschriften per eindeutig identifizierbarem Inverkehrbringer genügen sollten.
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Mindestmengen bei Textilien
Wie Sie sicher wissen können Sie bei uns Textilien ab einem Stück mit ihrem individuellem Werbemotiv bestellen. Da die verschiedenen Druckverfahren unterschiedlich hohe Fixkosten verursachen, wir aber die Preise für Sie niedrig halten möchten, haben wir für verschiedenen Druckarten unterschiedliche Mindestauflagen.
| Siebdruck |
25 Teile |
| Stickung (Text) |
1 Teil |
| Stickung (Logo) |
25 Teile |
| Siebdrucktransfer |
50 Teile |
| Digitaldrucktransfer |
1 Transfer |
| Digitaldruck |
1 Teil |
| Folientransfer |
1 Teil |
| Flocktransfer |
1 Teil |
Kindersicherung in Feuerzeugen
Ist ihnen schon mal aufgefallen das sich Feuerzeuge in letzter Zeit ein klein wenig verändert haben? Die einen haben plötzlich einen Bügel über dem Reibrad, bei den anderen braucht man alle Kraft um den Drücker zu betätigen, wieder andere haben eine spezielle Drückersicherung die vor jeder Betätigung entriegelt werden muss.
Grund dafür ist die im März 2006 verabschiedete EN ISO 9994 die besagt das Feuerzeuge die ab Fabrik weniger als 2 Euro kosten ab April 2007 nur noch mit Kindersicherung produziert werden dürfen. Wie diese Kindersicherung aussehen soll wurde zwar nicht ausdrücklich formuliert aber „als Kindersicher gelten Feuerzeuge die von mindestens 85% der Kinder unter 51 Monaten nicht bedient werden können.“, was wiederum von unabhängigen Laboren ermittelt werden muss.
Seit dem 11.3.2008 ist es darüber hinaus auch nicht mehr erlaubt alte Lagerbestände ohne Kindersicherung zu verkaufen. Selbstverständlich erfüllten alle unsere Feuerzeuge schon seit einiger Zeit die Bestimmungen der EN ISO 9994.
(Ausgenommen sind Feuerzeuge, die über eine schriftliche Garantie von zwei Jahren verfügen, nachfüllbar sind und von einem in Europa ansässigen Kundendienst repariert werden können.)



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